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AUSSCHREIBUNG - FOTOWETTBEWERB:

Die Petrijünger des Südens im Angelparadies Kärnten

Fotowettbwerb

Gesucht: Fischerei-Foto des Jahres

Die „Kärntner Fischereivereinigung“ und die „Kärntner Messen“ laden anlässlich der WEIDWERK & FISCHWEID zum großen Fotowettbewerb ein. Gesucht wird das „Fischerei-Foto des Jahres“. Dazu zählen alle erdenklichen Motive, die das Erlebnis „Angeln & Fischen“ widerspiegeln. Die Fotos können sowohl in Schwarz/Weiß oder in Farbe sein. Pro Teilnehmer können maximal drei Fotos eingereicht werden. Einzusenden sind die Fotos -ausschließlich in Größe DIN A4 - bis spätestens Mittwoch, 24. März 2010 an „Kärntner Messen“, z. Hdn. Mag. Tanja Mletschnig, Messeplatz 1, 9021 Klagenfurt. Eine mehrköpfige Jury wählt anschließend aus allen Einsendungen die Gewinner aus. Als Hauptpreis winkt ein Flachbildfernseher, dazu weitere schöne Preise!
Die Prämierung erfolgt am Samstag, den 27. März 2010 um 13.00 Uhr beim Stand der KÄRNTNER FISCHEREIVEREINIGUNG.


Die KÄRNTNER FISCHEREIVEREINIGUNG ist eine partei- und konfessionslose, gemeinnützige, nicht auf Gewinn ausgerichtete Vereinigung für die Fischerei und vertritt die Interessen aller an einer Förderung des Fischereiwesens im Bundesland Kärnten ausgerichteten Personen und Vereine unter besonderer Beachtung des Naturschutzes und der Gewässerpflege.

Die KÄRNTNER FISCHEREIVEREINIGUNG hat die Aufgabe, das Fischereiwesen in seiner Gesamtheit unter Bedachtnahme auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen nachhaltig zu fördern und das Ansehen und den öffentlichen Stellenwert der Fischerei in Kärnten zu heben. Im Rahmen dieser Aufgabe obliegen ihr insbesondere:

  1. die Information und Hilfestellung für Mitglieder und Fischereiaufsichtsorgane in fachlichen und rechtlichen Angelegenheiten
  2. die Aus- und Weiterbildung von Mitgliedern der einzelnen Fischereivereine sowie auch der nicht in Vereinen organisierten FischerInnen und Fischereiberechtigten durch Vorträge, Informationsmaterialien und Fachveranstaltungen
  3. die Unterstützung der Mitglieder der einzelnen Fischereivereine sowie der nicht in Vereinen organisierten Mitglieder bei der Wahrnehmung ihrer Interessen
  4. die Pflege einer ständigen Verbindung mit öffentlichen und privaten Stellen in fischereilichen Belangen.

Mitglieder der KÄRNTNER FISCHEREIVEREINIGUNG können sein:

  1. jeder im Bundesland Kärnten ansässige Fischereiverein (ordentliche Mitglieder)
  2. jede/r im Bundesland Kärnten ansässige JahresfischerkartenbesitzerIn bzw. Fischereiberechtigte (ordentliche Mitglieder)
  3. jede natürliche und juristische Person, welche die Kärntner Fischereivereinigung mit Rat und Tat und/oder finanziellen Mitteln unterstützt (unterstützende Mitglieder)
  4. Personen, die sich um die Kärntner Fischereivereinigung bzw. deren Zielsetzungen außerordentlich verdient gemacht haben (Ehrenmitglieder)



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